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Neue Förderrichtlinien für BGF-Projekte

Der Fonds Gesundes Österreich fördert ab Jänner 2008 (rückwirkend für Anträge mit Eingangsstempel nach dem 30.9.2007) entsprechend der bereits seit März 2007 geltenden „Konzernrichtlinie“ nunmehr generell bei allen „Umsetzungsprojekten der modernen settingorientierten BGF“ ausschließlich den Projektprozess anteilig.

Der Fonds Gesundes Österreich sieht seine Zuständigkeit bei Umsetzungsprojekten der modernen settingorientierten betrieblichen Gesundheitsförderung ab einer anerkennbaren Gesamtprojektkosten-Summe von € 5.000,--. Diese Projektkosten-Summe kann sich sowohl aus Prozess- als auch aus Maßnahmenkosten zusammensetzen.

Als Bemessungsgrundlage im Falle einer positiven Entscheidung für die Förderung eines Projektes werden jedoch nur die Projekt-Prozesskosten berücksichtigt.

Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer Belegschafts-/Zielgruppengröße bis 100 Personen erhalten, unabhängig davon ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines Konzerns oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht,  im Förderungsfall 50% der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren liquiden Prozesskosten.

Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer Belegschafts-/Zielgruppengröße mehr als 100 Personen erhalten, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines Konzerns, ganze Konzerne oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht,  im Förderungsfall 1/3 der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren, liquiden Prozesskosten (siehe dazu die in der „Konzernrichtlinie“ genannten Punkte).

Unter Prozesskosten werden in diesem Zusammenhang die Kosten für folgende Leistungen verstanden:

  • externe Beratung für die Projektplanung
  • externe Begleitung bei der weiteren Projektdurchführung
  • Diagnoseerstellung durch Mitarbeiter/innen- und Managementbefragungen, betriebliche Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente
  • externe Gesundheitszirkelmoderation
  • Gesundheitsberichterstellung
  • externe Beratung bei der Maßnahmenplanung
  • externe Prozessevaluation
  • externe Leistungen zur Projektdokumentation
  • Capacity Building und Nachhaltigkeitssicherung durch BGF-spezifische Qualifizierung betriebsinterner Akteur/innen
  • Ergebnisevaluation

Interventionen und Maßnahmen werden nicht gefördert, deren Durchführung muss jedoch spätestens mit dem Projektabschlußbericht dokumentiert werden.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung durch den Fonds Gesundes Österreich sowie auf inhaltliche Begründung von Förderentscheiden.

 
 
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