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www.fgoe.org ist für Menschen mit Behinderungen „sehr gut“ zugänglich

Screenshot der Startseite von www.fgoe.org

Das Internet als Informationsmedium ist aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. Umso bedauerlicher, dass eine Zielgruppe dabei oft ausgegrenzt wird: Behinderte Menschen. Viele Homepagebetreiber achten nicht darauf, die Homepages so zu programmieren, dass diese für Behinderte ohne Hürden zugänglich sind. Nicht so die Homepage des Fonds Gesundes Österreich: Der neue Webauftritt wurde von unabhängigen Prüfern unter die Lupe genommen und erhielt 97 von 100 möglichen Punkten und damit das Prädikat „sehr gut zugänglich“.

„Barrierefreiheit“ ist ein Grundrecht behinderter Menschen

Damit behinderte Menschen beim Surfen im Internet nicht durch „elektronische Stolpersteine“ behindert werden, sind bei der Gestaltung von Homepages bestimmte Regeln einzuhalten, die unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ bekannt sind. Barrierefrei sind Internetseiten, die Menschen mit Behinderung lesen, verstehen und wo sie navigieren können. Internationale und deutsche Organisationen haben für die barrierefreie Gestaltung von Homepages Standards entwickelt, die der Maßstab sind, an dem sich diese messen lassen.

Gesetzliche Bestimmungen für die Einhaltung dieser Regeln bei öffentlichen Websites folgten: Das heimische e-Governmentgesetz sieht vor, dass behördliche Internetauftritte spätestens bis 1. Jänner 2008 barrierefrei gestaltet sind.

Mehr zu diesem Thema in unserer Pressemitteilung.

 
 
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