Gesundheitförderungsgesetz
Die Arbeit des Fonds Gesundes Österreich in seiner heutigen Form beruht auf einem eigenen Gesetz – was auch international als vorbildlich gilt. Das 1998 beschlossene Gesundheitsförderungsgesetz legt unter anderem den Budgetrahmen fest: 7,25 Millionen Euro aus öffentlichen Mittel stehen jährlich für die Umsetzung der Gesundheitsförderungs-Aktivitäten zur Verfügung.
Inhaltlich ist die Ottawa-Charta 1986 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine wichtige Basis für des Gesetzes. Sie zielt auf die ganzheitliche Sicht von Menschen und ihrer Gesundheit ab und berücksichtigt dabei alle Faktoren, die Gesundheit – in welcher Weise auch immer – beeinflussen.
In diesem Geist umfasst das Gesundheitsförderungsgesetz:
-
Maßnahmen und Initiativen zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung
-
Aufklärung und Information über vermeidbare Krankheiten und über seelische, geistige und soziale Faktoren, die Gesundheit beeinflussen.
Hier können Sie das Gesundheitsförderungsgesetz von 1998 im Wortlaut nachlesen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH am 1. August 2006 ist der Fonds Gesundes Österreich ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG).
- Artikelaktionen
- 22.09.2005 | © FGÖ