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BMG Call zum Thema „Verminderung gesundheitlicher Ungleichheiten“

Im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ruft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Einreichung von Projekten zum Thema „Verminderung gesundheitlicher Ungleichheiten“ auf. Für den Aufruf, der sich vorrangig an gemeinnützige Organisationen richtet und bis 30. Juni 2010 befristet ist, stellt das BMG ein Finanzvolumen von insgesamt € 150.000,- zur Verfügung.

Hintergrund

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Doch die sozialen, und dadurch bedingt zumeist auch gesundheitlichen  Ungleichheiten sind in Österreich ebenso wie in vielen anderen Ländern eine ernstzunehmende Realität.

Personen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status sterben früher, erkranken häufiger, leben ungesünder und sind insgesamt anfälliger für die meisten Gesundheitsprobleme. Je höher der sozioökonomische Status durch Bildungsniveau, berufliche Stellung und Einkommen ist, desto besser ist tendenziell auch der Gesundheitszustand. Gesundheitliche und soziale Ungleichheit ziehen auch gesamtgesellschaftlich negative Folgewirkungen nach sich. 

Für das Gesundheitssystem stellt sich somit die wichtige Aufgabe dar, gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern, damit Menschen unabhängig von Ausbildung, beruflichem Status und/oder Einkommen die gleiche Chance erhalten, gesund zu bleiben beziehungsweise zu werden. Mit dem Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Thema „Verminderung gesundheitlicher Ungleichheiten“ setzt die Gesundheitspolitik einen weiteren Schritt in diese Richtung.

Anforderungen

Eingereichte Projekte sollen möglichst niederschwellig sein, einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit leisten und den Zugang für benachteiligte Gruppen zur Gesundheitsversorgung erleichtern. Es ist dabei auf die spezifischen Strukturen und Bedürfnisse der unterschiedlichen sozioökonomischen Gruppen und auf das Setting, in dem die Zielgruppe erreicht werden soll, einzugehen. Innovative Projekte, beziehungsweise Projekte mit innovativen Aspekten, die die Partizipation und das Empowerment der Zielgruppe fördern, werden begrüßt. Die Nachhaltigkeit ist sowohl hinsichtlich der Angebotsstrukturen als auch hinsichtlich der Wirkung bei der Zielgruppe zu berücksichtigen. Genderaspekte und Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund sind zu beachten. Eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation wird vorausgesetzt.

Prozedere

Stellung eines Förderungsansuchens gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit unter Verwendung der auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zum Download bereitgestellten Antragsformulare.
http://www.bmg.gv.at/cms/site/news_detail.html?channel=CH0518&doc=CMS1265711493825

 
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