Spezielle Regelung für Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Zielsetzung des Fonds Gesundes Österreich im Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung ist, Betriebe in der Einführung der BGF ins Unternehmen mittels Anstoßfinanzierungen zu unterstützen.
Der Fonds Gesundes Österreich fördert grundsätzlich bei BGF-Projekten ausschließlich den Projektprozess anteilig. Hintergrund ist die Zielsetzung für ein tieferes Verständnis des Werts und der Bedeutung eines partizipativen und prozesshaften Vorgehens im Sinne der Gesundheitsförderung. Eine Ausnahme gilt für Kleinst- und Kleinbetriebe (bis inkl. 50 Mitarbeitende): Diese können im Förderungsfall zusätzlich zur individuell ermittelten Prozesskostenförderung einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 2.500,- für die Abdeckung von Maßnahmenkosten erhalten.
Die vollständigen Regelungen finden Sie zum Download weiter unten.
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- 17.07.2008 | © FGÖ