Im Mittelpunkt der Mensch. Arbeitsbewältigung und langfristiger Verbleib am Arbeitsplatz "mobile Pflege"

MitarbeiterInnen in der mobilen Pflege sind, wie in unterschiedlichen Studien beschrieben, stark sowohl psychisch wie physisch belastet. In einer umfangreichen Vorrecherche wurde sowohl der innerbetriebliche Bedarf erhoben, als auch bereits bestehende und laufende Projekte im entsprechenden Branchensegment erhoben und analysiert und Erfahrungen daraus bereits bei der Projektkonzeption genutzt.

Darauf aufbauend wurde ein umfassendes betriebliches Gesundheitsförderungsprojekt im Bereich „Mobile Pflege“ entwickelt. In einer 3-jährigen Laufzeit wird die Volkshilfe Wien ein nach den Standards der modernen betrieblichen Gesundheitsförderung designtes Projekt umsetzen, von dem sowohl das Unternehmen als auch die ca. 950 MitarbeiterInnen profitieren sollen. Der primäre Fokus des Projekts wird auf MitarbeiterInnenressourcen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen und Arbeitsbewältigung gelegt, sowie auf den langfristigen Verbleib der hauptsächlich weiblichen Belegschaft im mobilen Pflegeberuf.

Es ist eine Umfangreiche Erhebungsphase geplant, diese beinhaltet eine Bedingungsanalyse (Bedingungen in den Bereichen Unternehmenskultur, Organisation, Individuum), eine Erhebung der Gesundheitsindikatoren (MitarbeiterInnenbefragung und Human-Work-Index) und der Einsatz eines Beschwerdefragebogens zur Erhebung von physischen Beschwerden.

Die Auswertung der Erhebung dient als Grundlage für vertiefte Analysen und die Entwicklung von Umsetzungsvorschlägen aus den Gesundheitszirkeln, die der Steuergruppe präsentiert werden. Insgesamt sind sechs Gesundheitszirkel mit verschiedenen Schwerpunkten geplant.

Hierfür werden betriebseigene GesundheitszirkelmoderatorInnen ausgebildet, die den Weiterbestand des Projektes strukturell im Regelbetrieb nach der Pilotprojektphase mittragen sollen.

Eine umfassende Dokumentation ist vorgesehen, die über den projektspezifischen Aspekt hinausgehend, einen Vergleich mit bereits laufenden Projekten anderer Anbieter von Pflegedienstleistungen im Bereich „Mobile Pflege“ erlauben soll.