Projektförderung
Die Hauptaufgabe des FGÖ ist die Projektförderung. Gefördert werden Projekte, also zeitlich begrenzte Aktivitäten im Feld der Gesundheitsförderung und Primarprävention, denen ein umfassender Gesundheitsbegriff zugrunde liegt.
Der FGÖ trägt in der Regel 1⁄3 bis 2⁄3 der Projektkosten, die restlichen Kosten müssen durch Eigenmittel oder weitere Finanziers gedeckt werden. Grundsätzlich fördert der FGÖ nur Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als € 10.000,–.
(Ausnahmen gibt es für Projekte in der schulischen Gesundheitsförderung, der Betrieblichen Gesundheitsförderung und kommunale Projekte “Gemeinsam gesund in …“ - hier liegt die Untergrenze bei € 5.000,–).
Bitte beachten Sie: Projektanträge, die bis zum 1. Freitag im September beim Fonds Gesundes Österreich einlangen, werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel des Förderbudgets im jeweiligen Jahre bewilligt. Förderanträge die nach dem 1. Freitag im September einlangen, werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel des Förderbudgets im jeweiligen Jahr bewilligt oder im Folgejahr, sofern die Budgetmittel des jeweiligen Jahres bereits ausgeschöpft sind.
Eine finanzielle Förderung ist möglich für
- praxisorientierte Projekte in allen Settings
- betriebliche Gesundheitsförderungsprojekte
- kommunale Gesundheitsförderung – „Gemeinsam gesund in …“
- Fort- und Weiterbildung und Vernetzung
- internationale Projekte
Lesen Sie Detailinformationen zur Projektförderung durch den Fonds Gesundes Österreich in der Förderrichtlinie und im Leitfaden zur Projektförderung des Fonds Gesundes Österreich.
Legen Sie los!
Wenn die grundsätzlichen Fragen geklärt sind, dann nichts wie los: Der FGÖ-Projektguide ist ein online-Instrument, das Sie schrittweise dabei unterstützt, einen Projektantrag zu entwerfen, der eine Förderung durch den FGÖ möglich macht.
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- 07.12.2005 | © FGÖ