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Förderkriterien

Im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist es unumgänglich, dass bei der Förderung bestimmte formale Wege eingehalten werden müssen. Aber auch, dass es klare und transparente Förderkriterien gibt.

Die Bewertung der bei uns eingereichten Projekte erfolgt nach folgenden Kriterien:

 

1. Fondszweck

Das eingereichte Projekt stimmt mit dem Zweck des Fonds Gesundes Österreich überein. Es liegt ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff zugrunde.

2.  Institution/AntragstellerIn

Die Struktur und Finanzlage der/des Institution/AntragstellerIn sind in geordnetem Zustand und lassen eine erfolgreiche Durchführung erwarten.

3.  Projektleitung

Die Projektleitung weist die für die Durchführung des Projektes notwendige Qualifikation und Erfahrung auf.

4. Konzept

Das Projektkonzept ist vollständig, schlüssig und realistisch. Der Projektablauf und die Projektetappen sind klar beschrieben.

5. Projektinhalte/Umsetzung

Setting/Wirkungsort sind richtig ausgewählt und sind beschrieben. Den Zielgruppen, dem Thema und den Zielen werden (vorrangige) Bedeutung im Rahmen der Gesundheitsförderung und Vorsorge beigemessen. Ausgangslage und Bedürfnisse sind klar beschrieben (inter/nationale Studien, Literatur, etc.). Die Maßnahmen und Methoden sind zur Umsetzung der Projektziele geeignet. Das Projekt ist zielgruppenorientiert, bevölkerungsnah und kontextbezogen, alle relevanten Aspekte und Einflüsse wurden berücksichtigt. Durch das Projekt wird ein Mehrwert/Zugewinn im Sinne der Gesundheitsförderung und –vorsorge geschaffen.

6.  Übereinstimmung mit dem Stand der Wissenschaften

Die Methoden und Interventionen entsprechen in der Intention und Qualität den national und international gültigen Standards einer wirksamen Gesundheitsförderung.

7.  Dokumentation und Evaluation

Das Projekt wird quantitativ und qualitativ ausreichend dokumentiert. Die geplante Evaluation ist ausreichend beschrieben und ist zur Überprüfung der Ergebnisse und Folgen des Projektes geeignet. Ein Zeitplan hinsichtlich der Dokumentation und Evaluation ist beigelegt.

8. Budget/Finanzierungskonzept

Es gibt eine nachvollziehbare und realistische Budgetierung der Einnahmen und Ausgaben. Personelle und finanzielle Ressourcen sind angemessen eingesetzt. Die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Ausgaben ist gegeben. Die Finanzierung des gesamten Projektes ist gesichert und der (beantragte) Finanzierungsanteil des Fonds Gesundes Österreich ist angemessen. Es ist ausgeschlossen, dass das Projekt bisher von anderen Stellen finanziert wurde und nun ohne qualitative bzw. quantitative Erweiterung vom Fonds Gesundes Österreich finanziert werden soll (Gewährleistung eines Mehrwertes).

9.  Übertragbarkeit/Nachhaltigkeit

Das Projekt ist von einem Verein, einer Gemeinde, einer Stadt, einem Bundesland, etc. auf andere Vereine, Gemeinden, Städte, Bundesländer, etc. übertragbar. Maßnahmen, welche die Übertragbarkeit erleichtern und fördern sollen, sind beschrieben. Die Wirkung des Projektes ist nicht kurzfristig, sondern nachhaltig. Maßnahmen, welche die Nachhaltigkeit bewirken und garantieren sollen, werden erörtert.

10.  Vernetzung/Partnerschaften

Das Projekt ist entweder ein Kooperationsprojekt, (d.h. ein Projekt, an dem mehrere (inter/nationale PartnerInnen beteiligt sind) oder ein Projekt, welches die Zusammenarbeit beinhaltet bzw. fördert. Es entstehen Synergieeffekte und somit wird der Nutzen der zur Verfügung gestellten Mittel vergrößert.

 

Spezielle Förderkriterien für BGF Projekte

 

 
 
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