Förderphilosophie
Es gibt sehr klar definierte Grundlagen für alles, was wir fördern und initiieren: Basierend auf den Richtlinien des Gesundheitsförderungsgesetzes ist der Fonds Gesundes Österreich ausschließlich zuständig für Gesundheitsförderung und Primärprävention mit umfassenden Gesundheitsbegriff. Nicht in unseren Aufgabenbereich fallen also die Primärprävention mit einem rein medizinischen Gesundheitsbegriff, die Sekundärprävention und die Tertiärprävention.
Gefördert werden praxisorientierte Projekte, die Fort-und Weiterbildung/Vernetzung/Netzwerke sowie die Teilnahme an internationalen FörderprogrammenForschungsprojekte. Dabei übernehmen wir grundsätzlich nur Teilfinanzierungen der Gesamtprojektkosten und keine Dauerfinanzierungen von praxisorientierten und wissenschaftlichen Projekten.
Eine Ausnahme vom Prinzip der Teil-Finanzierung sind nur unsere Modellprojekte: Das sind spezielle Projekte in den Bereichen unserer Schwerpunktthemen, die nach einer Ausschreibung von uns beauftragt werden. Sie sollen später anderen ProjektbetreiberInnen als Referenz dienen – daher werden sie auch besonders genau dokumentiert und evaluiert.
Besonderen Wert legen wir bei den Einreichungen auf innovative Konzepte, professionelles Projektmanagement, Evaluation und interne Qualitätsstandards. Projekte und Initiativen, bei denen Gewinnorientierung und privatwirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen, können nicht gefördert werden.
Für praxisorientierte Projekte gilt eine Untergrenze von 10.000 Euro Gesamtprojektsumme (für Umsetzungsprojekte der modernen, settingorientierten Betrieblichen Gesundheitsförderung liegt die Untergrenze bei 5.000 Euro) . Was darunter liegt, ist nicht Förderungsaufgabe des auf Bundesebene angesiedelten Fonds Gesundes Österreich. Bei Projekten, die über einer Fördersumme von 72.000 Euro liegen, ist eine externe Evaluation verpflichtend, wobei wir bis zu 100 Prozent der Evaluationskosten übernehmen können.
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- 07.12.2005 | © FGÖ