Umsetzungsprojekte der modernen settingorientierten Betrieblichen Gesundheitsförderung
Der Fonds Gesundes Österreich sieht seine Zuständigkeit bei Umsetzungsprojekten der modernen settingorientierten betrieblichen Gesundheitsförderung ab einer anerkennbaren Gesamtprojektkostensumme von € 5.000. Diese Projektkostensumme kann sich sowohl aus Prozess- als auch aus Maßnahmenkosten zusammensetzen. Als Bemessungsgrundlage im Falle einer positiven Entscheidung für die Förderung eines Projektes werden jedoch nur die Projektprozesskosten berücksichtigt. Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer Belegschafts-/Zielgruppengröße bis 100 Personen erhalten, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein oder mehrere Unternehmen eines Konzerns oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten, und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall 50% der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren liquiden Prozesskosten.
Projekte von Einrichtungen/Betrieben ab einer Belegschafts-/Zielgruppengröße von mehr als 100 Personen erhalten, unabhängig davon, ob ein einzelnes Unternehmen, ein odermehrere Unternehmen eines Konzerns, ganze Konzerne oder andere Betriebszusammenschlüsse (Technologie-Cluster, etc.) als Antragsteller auftreten und unabhängig davon, ob sie gewinnorientiert agieren oder nicht, im Förderungsfall 1⁄3 der vom Fonds Gesundes Österreich anerkennbaren, liquiden Prozesskosten (siehe dazu die in der „Konzernrichtlinie“ genannten Punkte). Unter Prozesskosten werden in diesem Zusammenhang die Kosten für folgende Leistungen verstanden:
- externe Beratung für die Projektplanung
- externe Begleitung bei der weiteren Projektdurchführung
- Diagnoseerstellung durch Mitarbeite r/innen- und Managementbefragungen,
betriebliche Gesundheitskonferenzen oder ähnliche partizipative Instrumente - externe Gesundheitszirkelmoderation
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- 17.04.2008 | © FGÖ