Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhalte dieser Seite

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
  4. Feedback und Kontaktangaben
  5. Durchsetzungsverfahren


Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist bemüht, ihre Website mit der URL fgoe.org im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.
Die Website wurde auch aufgrund des hohen Levels der Barrierefreiheit und der WCAG-Konformität mit dem österreichischen WACA-Zertifikat in Silber ausgezeichnet.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Keine Abweichungen laut WACA-Audit.

b) Unverhältnismäßige Belastung:

Der Fonds Gesundes Österreich fungiert als Drehscheibe und fördert den Austausch von Praxis, Wissenschaft und Politik im Bereich Gesundheitsförderung. Deshalb werden auch nach dem Stichtag 23. September 2018 nicht barrierefreie PDF-Dateien, deren Herausgeber Dritte sind, veröffentlicht. Nicht alle PDF-Dokumente wurden so erstellt, dass sie von Screenreader-Benutzer:innen vollumfänglich erfasst und genutzt werden können. Eine Behebung der Barrieren in diesen PDF-Dokumenten stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen. 

Auf der Website veröffentlichte Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Es ist geplant, künftig  anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Die Newsletter-Anmeldung im Footer der Website ist nicht für Screenreader-UserInnen geeignet. Diese Funktion ist zwar ein Drittanbieter-Inhalt und daher eine Ausnahme im WZG. Jedoch ist es ein essentieller Teil der Webseite und daher wurde eine Sonderlösung für Screenreader-UserInnen entwickelt, die die Funktion für sie bedienbar macht.

Nicht alle nach dem Stichtag 23. September 2018 veröffentlichten PDF-​Dokumente von Dritten wurden so erstellt, dass sie von Screenreader-​Benutzer:innen vollumfänglich erfasst und genutzt werden können. Wir bemühen uns, Dritte dafür zu sensibilisieren, PDF-Dokumente vermehrt in einer barrierefreien Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 1.12.2021 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht den Anforderungen, die festgelegt sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte in Form eines Fremdtests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2021. Überprüft wurden die Startseite, die Suchfunktion, Kontaktmöglichkeit, sowie weitere 11 Unterseiten im Zuge der WACA-Zertifizierung, siehe Audit-Bericht.

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
 

4. Feedback und Kontaktangaben:

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an fgoe@goeg.at mit dem Betreff “Meldung einer Barriere in der Website fgoe.org”. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Kontakt:

Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)

ein Geschäftsbereich der Gesundheit Österreich GmbH
Aspernbrückengasse 2
1020 Wien

Tel.: +43-(0)1-895 04 00
Fax: +43-(0)1-895 04 00/20
Mail: fgoe@goeg.at

 

5. Durchsetzungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren (link: https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle)